Mietkosten können auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein
Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 57/18).
Mietkosten können auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein