Verfahrensdokumentation
Betriebsprüfer verlangen mittlerweile vermehrt eine Verfahrensdokumentation bei anstehenden Betriebsprüfungen. Die Verfahrensdokumentation beschreibt die organisatorischen und technischen Prozesse in Ihrem Unternehmen, z. B. bei elektronischen Dokumenten vom Eingang der Informationen über weitere Verarbeitung und Speicherung. Weiterhin muss beschrieben werden, wie das eindeutige Wiederfinden, eine maschinelle Auswertbarkeit und die Absicherung gegen Verlust und Verfälschung Ihrer geschäftsrelevanten Belege sichergestellt wird.
Generell besteht eine Verfahrensdokumentation aus einer Betriebsdokumentation, einer organisatorischen Beschreibung Ihrer Geschäftsprozesse und einer technischen Systemdokumentation.
Klingt erstmal einfach? Was gehört aber jetzt konkret in die Verfahrensdokumentation und wo sind Fehlerquellen? Wir verstehen, dass der gesamte Prozess ist für Sie als Unternehmer schwierig alleine zu bewältigen ist. Deshalb wollen wir Sie in diesem Punkt vollumfänglich beraten, sodass Sie am Ende die erste Version Ihrer Verfahrensdokumentation in der Hand halten und einer Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen können.
Gesetzlich sind Sie z. B. verpflichtet bei einer Kassen-Nachschau des Finanzamtes eine Verfahrensdokumentation vorzulegen. Diese Kassen-Nachschau darf bereits seit 2018 unangekündigt stattfinden. Fehlt die Verfahrensdokumentation liegt auf jeden Fall ein Formmangel vor und Ihnen droht eine Schätzung durch das Finanzamt und eine angeordnete Betriebsprüfung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und holen Sie uns ins Boot, wir helfen Ihnen bei der Erstellung von A bis Z!