Als "Gewinnvorab" geleistete Zahlungen für die Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Laut FG Münster stellen als „Gewinnvorab“ für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter keine umsatzsteuerbaren Entgelte dar (Az. 5 K 3718/17 U).
Als „Gewinnvorab“ geleistete Zahlungen für die Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer