Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

Das FG Münster entschied, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt (Az. 11 K 1108/17).

Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung