Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung
Das FG Münster entschied, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt (Az. 11 K 1108/17).
Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung