Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben (Az. 4 K 138/16 und 4 K 1/17).

Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder