Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung

Die Senatsfinanzverwaltung gewährt Berliner Betrieben bei der technischen Umstellung der Kassensysteme Corona-bedingt mehr Zeit. Die neue Regelung sieht vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31. März 2021 umgerüstet sein müssen.

Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 für den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung