Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
Das BMF teilt mit, was für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen im Kalenderjahr 2018 gilt (Az. III C 2 – S-7246 / 14 / 10002).
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen