Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre
Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. „Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 1007/18).
Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre