Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen
Laut FG Baden-Württemberg kann der Berichtigungsanspruch nach § 14c Abs. 2 UStG nur im Rahmen eines gesonderten Berichtigungsverfahrens und nicht durch einen Antrag auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemacht werden (Az. 1 K 2292/15).
Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen