Einträge von Jürgen Hanschur

DStV-Eingabe zum Richtlinienvorschlag über Reform des Notifizierungsverfahrens

Zur Reform des Notifizierungsverfahrens hat im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments (IMCO) in den letzten Wochen eine Debatte stattgefunden. In einer Eingabe hat der DStV auf die Bedenken der Freien Berufe zu einem verschärften Notifizierungsverfahren hingewiesen. DStV-Eingabe zum Richtlinienvorschlag über Reform des Notifizierungsverfahrens

Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft

Am 09.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten. Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher. Dazu hat der DStV Stellung genommen. Gesetz zur Neuregelung des […]

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Der BMF hat ein „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht, das die Steuerklassenwahl erleichtern soll und weitere Hinweise (u. a. zum Faktorverfahren) gibt. Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

DBA Deutschland – Kamerun vereinbart

Deutschland und Kamerun haben ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen ausgehandelt, das jedoch vor seinem Inkrafttreten noch in beiden Staaten ratifiziert werden muss. DBA Deutschland – Kamerun vereinbart

Schlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig

Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, kommt ein innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung nur in Bezug auf Tatsachen und Rechtsfragen, die nicht Gegenstand der Einspruchsentscheidung waren, in Betracht. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3971/14). Schlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig