Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).
Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein „Hinterbliebener“ ist, unterliegt der Einkommensteuer