Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K).
Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein