Zustimmung zu Steuerhilfen im Konjunkturpaket

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll schon am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Zustimmung zu Steuerhilfen im Konjunkturpaket