Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau
Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent.
Zustimmung zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau