Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende

Eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension kann nicht als Spende abgezogen werden. Das hat das FG Köln entschieden (Az. 10 K 1568/17).

Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende