Wohnmobile nicht von Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn erfasst
Das VG Sigmaringen entschied, dass ein Wohnmobil nicht nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee besteuert werden kann (Az. 9 K 369/19).
Wohnmobile nicht von Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kressbronn erfasst