"Weihnachtsfrieden" für die sächsischen Steuerzahler
Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden auch in diesem Jahr den sog. „Weihnachtsfrieden“ einhalten. Vom 21.12. bis einschließlich Neujahr werde deshalb von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden.
„Weihnachtsfrieden“ für die sächsischen Steuerzahler