Vorsteuerabzug und Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage setzt laut FG Baden-Württemberg eine Zuordnungsentscheidung voraus, die spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren ist (Az. 14 K 1538/17).

Vorsteuerabzug und Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage