Vorschriftswidriges Verbringen eines Kraftfahrzeugs aus der Schweiz in das Zollgebiet der Union

Dient das Verbringen eines Fahrzeugs allein dem Zweck der Fahrzeugübergabe zur Erfüllung des Kaufvertrags eines Autohändlers mit Sitz im Drittland (hier: Schweiz), liegt keine vorübergehende Verwendung als Beförderungsmittel vor. Auch eine nur geringfügige Verwendung der Ware führt lt. FG Baden-Württemberg nicht zum Erlöschen der Zollschuld (Az. 11 K 2256/17).

Vorschriftswidriges Verbringen eines Kraftfahrzeugs aus der Schweiz in das Zollgebiet der Union