Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Zum Referentenentwurf zur „Vier­ten Ver­ord­nung zur Än­de­rung von Ver­ord­nun­gen nach dem Versicherungsaufsichts­ge­setz können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen beim BMF eingereicht werden.

Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz