Verkehrstherapeutsche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Das FG Münster entschied, dass verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen (Az. 15 K 3562/14 U).

Verkehrstherapeutsche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig