Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. "Lehrarzt" sind nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Vergütungen für sog. Lehrärzte nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (Az. 2 K 174/17).

Vergütungen für eine Tätigkeit als sog. „Lehrarzt“ sind nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei