Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein
Eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige GmbH im Bereich der Altenpflege, haftet nicht für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für die Vergütungen an ihre Fahrer. Die Vergütungen sind steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 888/16).
Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein