Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG 2012
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a. F. verfassungsgemäß ist (Az. 5 K 69/15).
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG 2012