Verdienstausfallentschädigungen sind auch in Bezug auf die von der Versicherung erstattete Einkommensteuer steuerpflichtig
Laut FG Baden-Württemberg ist die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig (Az. 10 K 3494/15).
Verdienstausfallentschädigungen sind auch in Bezug auf die von der Versicherung erstattete Einkommensteuer steuerpflichtig