Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber führt zur Betriebszerschlagung

Werden Flächen, die einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb darstellen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an zwei Erwerber übertragen, liegt keine Betriebsverkleinerung, sondern eine Betriebszerschlagung vor, die zur Aufdeckung der stillen Reserven führt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 802/18).

Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber führt zur Betriebszerschlagung