Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR
Das BMF teilt die ab 1. März 2018 gültigen Anpassungen zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des BUKG mit (Az. IV C 5 – S-2353 / 16 / 10005).
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR