Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für statische Berechnung

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst (Az. 1 K 1384/19).

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für statische Berechnung