Stellungnahme zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“

Ab 01.07.2020 sind alle EU-Staaten aufgrund einer EU-Richtlinie zu einem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtet. Die BStBK hat zum Referentenentwurf Stellung genommen und dabei u. a. die kurze Stellungnahmefrist von nur zwei Arbeitstagen kritisiert.

Stellungnahme zum Referentenentwurf „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“