Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG – Anwendungsregelung

Das BMF teilt die Ergänzung des BMF-Schreibens vom 5. Dezember 2017 mit (Az. III C 3 – S-7117-a / 16 / 10001).

Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG – Anwendungsregelung