Online-Handel: Ab 2019 gelten neue Vorschriften für Marktplatzbetreiber – Konsequentes Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug

Ab dem 1. Januar 2019 gelten mit den §§ 22f und 25e Umsatzsteuergesetz (UStG) neue Vorschriften für den Online-Handel. Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um konsequent gegen den Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Darüber informiert die Senatsfinanzverwaltung Berlin.

Online-Handel: Ab 2019 gelten neue Vorschriften für Marktplatzbetreiber – Konsequentes Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug