Laufende Kindergeldzahlungen und eine Kindergeldnachzahlung können auf verschiedene Konten zu leisten sein

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld grundsätzlich durch Zahlung auf ein benanntes Konto erlösche (Az. 2 K 158/16).

Laufende Kindergeldzahlungen und eine Kindergeldnachzahlung können auf verschiedene Konten zu leisten sein