Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus
Laut FG Münster ist ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird (Az. 6 K 159/17 Kfz).
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus