Kontenpfändung kann unter Berücksichtigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen im Einzelfall unbillig sein

Das FG Düsseldorf hat im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 im Einzelfall zuvor durchgeführte Kontenpfändungen bis zum Jahresende 2020 aufzuheben sind (Az. 9 V 754/20 ).

Kontenpfändung kann unter Berücksichtigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen im Einzelfall unbillig sein