Klage in einem sog. cum/ex-Verfahren abgewiesen

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt nicht in Betracht. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 2 K 2672/17).

Klage in einem sog. cum/ex-Verfahren abgewiesen