Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft

Die Bundesregierung plant keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft, da das derzeit eingesetzte Instrumentarium zumindest bis 2020 als ausreichend erachtet wird.

Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft