Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung

Das FG Münster hat entschieden, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden darf (Az. 8 K 32/19).

Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung