Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht
Das FG Düsseldorf muss im zweiten Rechtszug zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks entscheiden (Az. 13 K 3082/17).
Keine einkommensteuerbaren Einkünfte aus der Vermietung eines Blockheizkraftwerks bei fehlender Einkunftserzielungsabsicht