Keine Dreitagesfiktion bei Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt

Das FG Münster hat entschieden, dass die Zugangsfiktion bei Übersendung einer Einspruchsentscheidung durch einen privaten Postdienstleister, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet, nicht gilt (Az. 13 K 3280/18) .

Keine Dreitagesfiktion bei Übermittlung eines Briefs durch privaten Dienstleister, der seinerseits Subunternehmer beauftragt