Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli

Der Solidaritätszuschlag wird auch nach dem Inkrafttreten der Rückführung zum 1. Januar 2021 weiterhin von allen Kapitalgesellschaften als Annexsteuer auf deren festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Dies teilt die Bundesregierung mit. Personengesellschaften seien nicht direkt mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer belastet, sodass sie keinen Solidaritätszuschlag zu zahlen hätten.

Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli