Kann eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen?

Eine selbständig tätige Tagesmutter kann neben den Pauschbeträgen keine weiteren Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen. Eine Kombination aus flächenmäßiger und zeitlicher Aufteilung der Gesamtkosten von Gebäudeaufwendungen ist nicht praktikabel. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 751/17).

Kann eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen?