Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neu gefasst. Es tritt an Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :001).

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)