Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörden der BRD und der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2018 beginnende Wirtschaftsjahre
Das BMF übersendet die am 14./15. November 2019 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA vom 29. August 1989 in der durch das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2018 (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10050 :003).
Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörden der BRD und der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2018 beginnende Wirtschaftsjahre