Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint

Das FG Hessen entschied, dass die dem Attac Trägerverein e.V. zurechenbaren Aktivitäten und Maßnahmen zumindest nicht alle einem übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten. Daher sei die Gemeinnützigkeit nicht anzuerkennen (Az. 4 K 179/16).

Gemeinnützigkeit des Attac Trägerververeins e.V. in den Jahren 2010 bis 2012 verneint