Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien – Standortbestimmung der BRAK zur Abfärberegelung

Grundsätzlich ist die anwaltliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit. Bereits kleine Anteile originär gewerblicher Tätigkeit führen allerdings nach der sog. Abfärberegelung des § 15 III Nr. 1 EStG zur Gewerbesteuerpflicht der gesamten Kanzleileistung. Dazu hat die BRAK eine Standortbestimmung veröffentlicht.

Gefahr der Gewerblichkeit für Kanzleien – Standortbestimmung der BRAK zur Abfärberegelung