Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22. November 2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % hat das BMF die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001-16).
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018