Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht

Das FG Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Az. 10 K 2990/17).

Garagenkosten mindern Nutzungswert des Fahrzeugs nicht