Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen

Das FG Düsseldorf entschied, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf (Az. 1 K 2190/17).

Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen