Feststellung des Wertes des Anteils am Betriebsvermögen: Keine Verrechnung positiver und negativer Kapitalkonten
Laut FG Düsseldorf darf bei der Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen keine Verrechnung von positiven mit negativen Kapitalkonten vorgenommen werden (Az. 4 K 3022/16 F).
Feststellung des Wertes des Anteils am Betriebsvermögen: Keine Verrechnung positiver und negativer Kapitalkonten