Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 EStG)
Das BMF teilt mit, dass die Randziffer 34 des Schreibens vom 05.10.2000 aufgehoben wurde (Az. IV C 1 – S-2256 / 19 / 10002 :001).
Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 EStG)